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Steuern sparen mit der Handwerkerrechnung!

Extratipp für Bauherrn

Steuerersparnis bei Handwerkerleistungen

  20.05.2021    Trends und Wissen    Handwerkerrechnung, Handwerksleistungen, Sparen, Steuern

Als Bauherr oder Bauherrin können Sie vom Steuerbonus für Handwerksleistungen profitieren. Denn für alle professionell ausgeführten Renovierungsarbeiten wie z.B. Fliesenleger-, Sanitär- oder Trockenbauarbeiten können 20 % der Kosten von bis zu 6.000,- € von der Steuerschuld abgezogen werden (maximal 1.200,- € pro Jahr und Haushalt).

Welche Baumaßnahmen und Sanierungsarbeiten sind steuerlich absetzbar?

Zu den geförderten Maßnahmen zählen unter anderen:

  • Reparaturen und Austauscharbeiten an Bodenbelägen (z.B. Teppichboden, Parkett, Fliesen);
  • Reparaturen, Wartungs- und Austauscharbeiten an Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen;
  • Modernisierungsarbeiten im Badezimmer oder der Küche.

Zu beachten ist, dass nur die Aufwendungen für in Rechnung gestellte Arbeitskosten einschließlich Maschinen- und Fahrtkosten und die darauf entfallende Umsatzsteuer zu einer Steuerermäßigung führen. Die Aufwendungen für verwendetes Material oder sonstige in diesem Zusammenhang gelieferte Waren (z.B. Fliesen) sind hingegen nicht begünstigt.

Achtung – folgende Anforderungen gelten, wenn Sie die Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen wollen:

  • Der Anteil der Arbeitskosten muss gesondert auf der Handwerkerrechnung ausgewiesen sein.
  • Sie können die Handwerkerrechnung nur beim Finanzamt einreichen, wenn sie per Überweisung bezahlt wurde.

Die steuerliche Begünstigung gilt für Aufwendungen im Rahmen von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen für zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnraum und ist in § 35 a ESTG geregelt.

Neben der Handwerkerrechnung können Sie auch haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen.

Quelle: Qualitätsinitiative Deutsche Fliese.

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